AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwischen dem Besteller und der Hotel-Pension Keller, Dübenerstraße 13, 04509 Löbnitz, kommt ein Vertrag zustande, sobald die Hotel-Pension bestellte Zimmer, Tagungsräume andere Leistungseinheiten – gleich- viel mündlich oder schriftlich bestätigt und damit zugesagt hat. Eine Reservierung gilt hier als Bestellung. Der Vertrag kommt in der Form zustande, wie er zugesagt worden ist. Erfolgt eine schriftliche Bestätigung, so gilt deren Inhalt als vereinbart, ohne daß der so zustande gekommene Vertrag einseitig gekündigt werden kann. Die Person unseres Vertragspartners ergibt sich aus einer Bezeichnung im Bestätigungsschreiben. Sollten in diesem die Vertretungsverhältnisse falsch angezeigt sein, ist dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Vorreservierungen, Kontingente und Optionsreservierungen sind für beide Parteien bindend. Spätestens bis zum Ablauf des vereinbarten Verfalldatum werden die definitiven Termine festgelegt. Geschieht das nicht, erlischt die Vorreservierung. Die Zimmer stehen vom Anreisetag 14 Uhr bis zum Abreisetag 10 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, hat die Hotel-Pension das Recht, die Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu verwenden. Tagungs- und sonstige Veranstaltungsräume stehen dem Veranstalter zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Werden die Räume länger benötigt ist die Hotel-Pension unverzüglich zu verständigen. Die Hotel-Pension ist grundsätzlich bemüht die Bereitstellung bestimmmter Zimmer sicherzustellen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so behält sich die Hotel-Pension eine kurzfristige Änderung vor, ohne das dieses Schadensersatzansprüche auslöst. Abbestellung bedürfen der Schriftform. Da Um- und Abbestellungen auch für die Hotel-Pension mit hohen kosten Verbunden sind gilt als vereinbart: 10% des vertraglich vereinbarten Leistungspreises bei einer Stornofrist von 6-3 Monaten, 30% des vereinbarten Leistungspreises bei einer Stornofrist von 3-1 Monat, 60% des vereinbarten Leistungspreises bei einer Stornofrist 30-14 Tagen, 80% des vereinbarten Leistungspreises bei einer Stornofrist von weniger als zwei Wochen. der Betrag ist fällig mit der Mitteilung der Stornierung. Die vorstehende Regelunggilt sowohl für Hotelzimmerbuchungen bis einschließlich 14 Personen (ab 15 Personen gelten die Regelungen für Gruppenreisen, siehe § 7 ) als auch für Tagungen und sonstige Veranstaltungen jeder Art. Grundsätzlich ist die Hotel-Pension bemüht nicht in Anspruch genommene Reservierung anderweitig zu vergeben. Gelingt dieses, entstehen den Besteller Keine Kosten. Gelingt dieses nicht, ist die vorstehende Stornoregelung vereinbart. Als Gruppenreisen gelten Reservierungen ab 15 Personen. Ab- und Um-bestellungen bedürfen der Schriftform. Hier gilt folgendes als vereinbart: Bei einer Stornofrist von weniger als 2 Monaten gelten folgende Stornogebühren: 80% des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Frühstück, 70% des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Halbpension, 60% des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Vollpension. Der Betrag ist fällig mit der Mitteilung der Stornierung. Grundsätzlich ist die Hotel-Pension bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservierung anderweitig zu vergeben. Gelingt dieses, entstehen den Besteller keine Kosten. Gelingt dieses nicht, ist die vorstehende Stornoregelung vereinbart. Ändert sich bei der Veranstaltung die Anzahl der Personen, so ist dieses bei einer Anzeige von 2 Tagen vorher ohne Kosten möglich. Soweit Spezialmenüs vereinbart sind, ist die Umbestellungsfrist. Der Besteller haftet als Veranstalter für die Bezahlung etwaiger von Teilnehmern in Anspruch genommene Leistungen sowie für Beschädigungen am Inventar des Hauses. Die Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig. Beruft sich der Besteller auf eine von der üblichen Preislisten der Hotel-Pension abweichende Festpreisvereinbarung und / oder Sonderpreisvereinbarung, so obliegt ihm dafür die Beweislast. Liegt zwischen Reservierung und Durchführung einer Veranstaltung ein Zeitraum von 6 Monaten, so ist der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Preis maßgebend. Die Hotel-Pension ist bestrebt, bei technischen Defekten sofort Abhilfe zu schaffen. Minderung des vereinbarten Leistungspreises sind jedoch aufgrund solcher Defekte nicht möglich. Für Verluste und / oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen haftet die Hotel-Pension nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Gästefahrzeuge jeglicher Art – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Alle Vereinbarungen zwischen den Besteller und der Hotel-Pension sind grundsätzlich schriftlich anzufassen, bzw. schriftlich zu bestätigen. Mündliche Nebenabreden haben keine Bindung.